Neue Richtlinien für den Bildungsscheck 2015

Bildungsscheck und Bildungsprämie sind bares Geld wert!

Da Therapeutic Touch West als Weiterbildungsanbieter auch Bildungsschecks und Bildungsprämien annimmt, informiere ich Sie hier über die Neuerungen gültig ab Januar 2015. Bilden Sie sich weiter und sparen Sie dabei noch Geld.

Bildungsscheck NRW

Im Rahmen der neuen ESF-Förderphase ist das Förderangebot des Bildungsschecks umgestaltet worden und richtet sich ab 2015 besonders an Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Berufsrückkehrende.

Die wesentlichen Kernelemente der Förderung ab Januar 2015 sind:

Weiterhin gibt es einen individuellen und einen betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck. Es können sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmen den Bildungsscheck beantragen.

Die Förderung umfasst 50 Prozent der Kurskosten, max. 500 EUR.
Unter Berücksichtigung der begrenzt zur Verfügung stehenden Fördermittel und des Vorrangs der Bildungsprämie des Bundes konzentriert sich der Bildungsscheck in NRW auf besonders nachhaltige berufliche Weiterbildungsmaßnahmen, deren Kursgebühr bei mindestens 500 EUR liegt.
Berücksichtigt werden können Personen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 30.000 EUR (und bei gemeinsam Veranlagten 60.000 EUR) nicht übersteigt.

 Nicht gefördert werden unter anderem rein arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen sowie der Erwerb, die Aktualisierung und die Erweiterung von Fahrerlaubnissen und Fahrausweisen (z. B. Gabelstaplerschein). Inhouse-Seminare können grundsätzlich nicht gefördert werden.

Bildungsprämie

Eine Bildungsprämie des Bundes erhalten Beschäftigte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 20.000 EUR (und bei gemeinsam Veranlagten 40.000 EUR) mit einem maximalen Zuschuss von 500 EUR (50 Prozent der Kurskosten von max. 1.000 EUR).

Hier gehts zum Vorabcheck für die Bildungsprämie.

Ihre
Margarete Rosen

 

Ein Kommentar

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